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Kriterien für die Einteilung in die Kategorie der integrierten Anlagen der KEV:
Die nachfolgenden Bedingungen sind zu erfüllen:
1) Die Module haben eine Doppelfunktion zu erfüllen, wie z.B.: Wetterschutz, Absturzsicherung, Sonnenschutz, Wärmeschutz, Schallschutz etc.
Die Module sollen einen Teil der Konstruktion ersetzen. Wenn man das PV-Modul entfernt ist die ursprüngliche Funktion der Konstruktion nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllt.
Wenn diese Doppelfunktion (Punkt 1) nicht erfüllt werden kann, sind die Kriterien 2 und 3 alternativ anwendbar:
2) Die Photovoltaikanlage bildet eine vollständige und homogene Gebäudeoberfläche, ohne dass von der Unterkonstruktion etwas sichtbar ist.
3) Konstruktionselement bestehend aus mehreren Schichten, welche optisch eine zusammenhängende Fläche bilden. Die Verkleidung muss die vollständige Gebäudeoberfläche abdecken und die PV Flache muss grösser als die scheinbare Verkleidung sein.
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