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Förderungen

Was die kantonalen finanziellen Förderungen betrifft können weitere und detaillierte Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Energie gefunden werden..

Bis Heute ist der minimal garantierte Tarif für den Stromverkauf von 15 Rp/kWh ("Vergütung für elektrische Energieproduktion von kleine Anlagen", Nachricht des BFE, 9.1.2003).

Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse können ihre Anlagen ab Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Das Bundesamt für Energie hat nun die Details des Anmeldeverfahrens definiert. Für die Photovoltaik hat es zudem das Jahreskontingent festgelegt.

>> Kostendeckende Einspeisevergütung

   

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