Multifunktionalität von BiPV

Seit einigen Jahren nennt man im Gebäude verwendete Solartechnologien «Building-integrated», im Genauen BiPV (für Photovoltaik) und BiST (für thermische Sonnenkollektoren). Im Konzept «BiPV» wird Photovoltaik nicht nur als technische Vorrichtung verstanden (wie ein Splitter  für eine Klimaanlage oder für eine Fernsehantenne), die einzig und allein die Funktion hat, elektrische Energie zu produzieren, sondern sie wird vielmehr als ein Bestandteil der Gebäudehülle angesehen (Verkleidungselement, verglaste Fläche, ein architektonisches Element), das in der Lage ist, aus der Sonne Energie zu erzeugen. Mit «Building-integrated Photovoltaics» (BiPV) sind alle Komponenten der Photovoltaiktechnologie gemeint, die zu einem Teil des Gebäudes (z. B. zur Gebäudehülle) und demnach zu einem Grundelement seiner Konstruktion als Ersatz der traditionellen Baumaterialien und Gebäudestrukturen werden. BiPV ist also eine multifunktionale Technologie, die optimal in Neubauten, aber auch in Bestandsgebäuden einsetzbar ist.

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Multifunktionalität und Doppelfunktion-kriterien

Photovoltaikmodule werden als gebäudeintegriert betrachtet, wenn sie die Funktion einer Gebäudekomponente übernehmen, wie sie zum Beispiel in der EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 definiert wird. Die bauliche Funktion, welche die PV im Gebäude übernimmt (die für ihre Multifunktionalität steht), ist demnach eine Voraussetzung dafür, eine Funktionsfähigkeit des gesamten Gebäudes zu garantieren. Bei der Entfernung eines PV-Moduls (zum Beispiel an der Gebäudestruktur fixierte Module, deren Demontage die angrenzenden Gebäudekomponenten einschließen würde) müsste dieses notwendigerweise durch eine passende Gebäudekomponente ersetzt werden, welche dieselben technischen Voraussetzungen erfüllen kann (z. B. Wasserundurchlässigkeit, mechanische Festigkeit usw.). Dies bedeutet, dass an einer traditionellen Gebäudehülle (z. Dach oder Fassade) eine PV-Komponente nicht einfach so wie eine zusätzliche Oberfläche installiert werden kann, die nur einige sekundären Voraussetzungen erfüllt (in Bezug auf die passive Rolle der Module). Mit anderen Worten kann die PV-Schicht nicht einzeln von der Gebäudehülle abgenommen werden, ohne dabei primäre technische/funktionale Voraussetzungen der angrenzenden Schicht oder der gesamten Gebäudehülle zu beeinträchtigen (die per Definition ohne die BiPV-Komponente unvollständig ist).

BiPV kann beispielsweise wie folgt genutzt werden:

- als Dachelement (z. B. als unterbrochene Dachhaut oder Oberlicht),
- als opakes Fassadenelement (Verkleidungssystem),
- als transparentes Fassadenelement (Fenster oder Fassade),
- als Fallschutz (z. B. Brüstung, Geländer),
- als Beschattungssysteme (für die Regulierung des natürlichen Lichts und der Sonneneinstrahlung).

Zudem muss ein BiPV-System analog zu normalem Baumaterial im Allgemeinen so geplant und realisiert werden, dass es in seiner Gesamtheit oder in seinen Einzelteilen während seiner Installation und seines Betriebs für die Menschen, die während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes damit in Kontakt sind, keine unakzeptablen Unfallrisiken oder Schädigungen birgt. Ein BiPV-System muss demnach je nach spezifischem Kontext die typischen Grundvoraussetzungen der Baukomponenten erfüllen, wie mechanischen Widerstand und Stabilität, Brandschutz, Hygiene und Gesundheit des Menschen, Sicherheit und Zugänglichkeit bei der Verwendung, Lärmschutz und Energieeinsparung sowie eine rationale Verwendung der natürlichen Ressourcen. Genauso genügen die elektrotechnischen Eigenschaften der Photovoltaik, wie beispielsweise die elektrische Leistung, der Wirkungsgrad, die Leistungsstärke und die elektromagnetische Abschirmung allein nicht, um PV-Elemente als gebäudeintegrierbar zu bezeichnen.

Fig1 GERM       fig par 2.2

siehe Datenbank von PV-Produkten

Integrierte Anlagen EnV, Anhang 1,2 Ziff.2.3

Laut Definition der Energieverordnung EnV Ziff. 2.3 gelten solche Anlagen als integriert, die nicht nur Strom produzieren, sondern auch als Wetterschutz, Wärmeschutz oder als Absturzsicherung dienen. Die Richtlinien für die Anwendung dieser Kriterien werden vom Bundesamt für Energie erstellt.