Steuerliche Vergünstigung
100% der Investition für die Anlage ist steuerlich absetzbar.
 http://www4.ti.ch/fileadmin/DFE/DC/DOC-CIRC/circ_2011_07.pdf

Grüne Zertifikate
Eine weitere Möglichkeit ist, andere mögliche Abnehmer für die produzierte Photovoltaikenergie zu suchen (Energiebörsen, s. EWZ) oder die eigene Anlage gemäss Standard NaturMade (www.naturemade.ch) zu zertifizieren. Es handelt sich um ein Qualitätszeichen für Energie, die umweltfreundlich hergestellt wurde (NatureMade Star) und Energie, die aus erneuerbaren Quellen (NatureMade Basic) kommt. Nach eingehender Kontrolle wird das Qualitätszeichen vom Verein für umweltgerechte Energie VUE verliehen.  Somit ist es möglich, hergestellte Energie wieder zu verkaufen, es muss allerdings mit den Interessenten abgesprochen werden, zu welchem Preis die Energie wieder verkauft werden wird. (CHF/kWh).

Erwerb
Zu Beginn 2010 wurden weitere Referenzen für die Zusammenarbeit unter den Strombetrieben und Produzenten, die Energie (unabhängig) aus erneuerbaren Quellen produzieren, veröffentlicht. Die Netzbetreiber sind gehalten, die Anfragen bezüglich einer Zusammenarbeit am Netz umgehend zu behandeln und ausserdem muss eine gleiche Behandlung gewährleistet sein (Punkt 4a). Ausserdem wird hervorgehoben, wie die Anschlusskosten an das Stromnetz, zu Lasten des Produzenten, das heisst, des Besitzers der Photovoltaikanlage (Punkt 4c) gehen sollen. Das Bundesamt für Energie hält die Energiebetriebe auch dazu an, den unabhängigen Energieproduzenten, die Energie aus erneuerbaren Quellen herstellen, einen Tarif zu bezahlen, wobei ein Mindestdurchschnittstarif von 15cts/kWh (Punkt 2) angeboten wird.
Zur Information, bei den Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA , wird die Energie, die ins Netz gebracht wird, zu den folgenden Bedingungen von kleinen Photovoltaikanlagen (<30 kVA) hergestellt und zwar solange bis die Anlage nicht dem Förderungsprogramm von Swissgrid KEV beitritt: ein Aufschwung-Preis der nicht anerkannten Energie 10.0 Cent/kWh jährlich gesetzlich garantiert und zusätzlich ein ungefährer Anteil des ökologischen Mehrwerts, der zu folgenden Konditionen bezahlt werden kann: Preis des Mehrwertes 8.0 Cent/kWh, für eine Gesamtsumme von 18.0 Cent/kWh. Für Anlagen mit grösserer Nennleistung <100 kVA, kann man einheitlich 10 Cent/kWH garantieren, solange bis die Anlage nicht der Swissgrid KEV – Förderung beitritt.
Die angeführten Preise sind bis zum 31.12.2013 gültig und der Produzent erhält jedenfalls di e Möglichkeit, zu anderen Vergütungssystemen zu wechseln, wie dies in den geltenden Verordnungen und Gesetzen festgelegt ist.
In Bezug auf den finanziellen Anreiz u/o der Subventionen, ist es ratsam, die Fristen vorzuziehen (die Einspeisevergütung wird rückwirkend angewendet, wobei das Registrierungsjahr in Betracht gezogen wird) so schnell als möglich vorzulegen sind:
- Das Antragsformular für den Anschluss der Anlage an den Energiebetrieb;
- die notwendigen Unterlagen betreffend der Installationsanzeige für Swissgrid (KEV).

KEV
Auf der Seite von Swissgrid (www.swissgrid.ch) unter der Gruppe "Energiedaten" und genauer in der Untergruppe "Kostendeckende Einspeisevergütung – Photovoltaik" ist es möglich, die gesamten notwendigen Unterlagen und insbesondere:
- Bedingungen für die Anmeldung bezogen auf die kostendeckende Einspeisevergütung;
- Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung – Photovoltaikanlage;
- Leitfaden zur Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung;
- Kontrollliste zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur kostendeckenden Einspeisevergütung.